Beglaubigte Übersetzungen und Legalisierung

Bei einer beglaubigten Übersetzung verbürgt sich die Übersetzerin in einer von ihr unterschriebenen Erklärung für die Richtigkeit der Übersetzung.

Alle unsere Übersetzerinnen können Übersetzungen beglaubigen.

Legalisierung

Zur Verwendung im Ausland sind beglaubigte Übersetzungen häufig zu legalisieren. Es gibt zur Zeit zwei Legalisierungsmöglichkeiten.

Die Identität der Übersetzerin kann durch die Unterschrift eines Notars bestätigt werden. In den meisten Fällen ist dies ausreichend. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Unterschrift des Notars im dänischen Außenministerium legalisiert werden.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Übersetzung bei Dansk Erhverv stempeln zu lassen. Der Vermerk von Dansk Erhverv entspricht einer Legalisierung, die vom dänischen Außenministerium oder anderen Instanzen akzeptiert wird.

Wir beraten Sie gern bei der Legalisierung und übernehmen auch die Erledigung des Praktischen.